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   BVerwG, 02.03.1994 - 11 B 150.93   

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BVerwG, 02.03.1994 - 11 B 150.93 (https://dejure.org/1994,15615)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1994 - 11 B 150.93 (https://dejure.org/1994,15615)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1994 - 11 B 150.93 (https://dejure.org/1994,15615)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal einer von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbarer entsprechend zumutbarer Ausbildungsstätte im Fall der Scheidung der Eltern bei volljährigen Kindern

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  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 11 B 150.93
    Zwar kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Tatbestandsmerkmal einer von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbaren entsprechenden zumutbaren Ausbildungsstätte für den Fall der Scheidung der Eltern bei volljährigen Kindern auf jeden Elternteil an (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 68.88 - und vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 10.92 - FamRZ 1993, 1005>); ob jedoch der zu Beginn des hier streitigen Bewilligungszeitraumes volljährige Kläger sich danach auf die Wohnung seines Vaters in K. verweisen lassen muß, bedarf unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Klägers vom 8. Februar 1994 weiterer Aufklärung in tatsächlicher Hinsicht, wenngleich es auf die Frage, ob die Wohnung des Vaters nach ihrer Größe und Ausstattung für eine Aufnahme des Klägers geeignet gewesen wäre, nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 ).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 11 B 150.93
    Zwar kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Tatbestandsmerkmal einer von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbaren entsprechenden zumutbaren Ausbildungsstätte für den Fall der Scheidung der Eltern bei volljährigen Kindern auf jeden Elternteil an (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 68.88 - und vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 10.92 - FamRZ 1993, 1005>); ob jedoch der zu Beginn des hier streitigen Bewilligungszeitraumes volljährige Kläger sich danach auf die Wohnung seines Vaters in K. verweisen lassen muß, bedarf unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Klägers vom 8. Februar 1994 weiterer Aufklärung in tatsächlicher Hinsicht, wenngleich es auf die Frage, ob die Wohnung des Vaters nach ihrer Größe und Ausstattung für eine Aufnahme des Klägers geeignet gewesen wäre, nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 ).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 11 B 150.93
    Ob dem Anspruch des Klägers entgegenzuhalten ist, er habe die von ihm in K. besuchte Schule von der Wohnung seines Vaters in K. erreichen können, und die Berufungsentscheidung sich trotz des festgestellten Verfahrensfehlers deshalb im Ergebnis als zutreffend erweist (vgl. zu den Auswirkungen auf ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - ), kann auf der bisher festgestellten Tatsachengrundlage nicht abschließend beurteilt werden.
  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 11 B 150.93
    Ob dem Anspruch des Klägers entgegenzuhalten ist, er habe die von ihm in K. besuchte Schule von der Wohnung seines Vaters in K. erreichen können, und die Berufungsentscheidung sich trotz des festgestellten Verfahrensfehlers deshalb im Ergebnis als zutreffend erweist (vgl. zu den Auswirkungen auf ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - ), kann auf der bisher festgestellten Tatsachengrundlage nicht abschließend beurteilt werden.
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